Betr.: Fragen wegen des GFP-Kongresses 2007
(März 2007)
Man hat mich im November 2006 zu dem Kongress 2007 der „Gesellschaft für freie Publizistik“ (GFP) eingeladen, damit ich einen Vortrag zum Thema „Politikum Sendezeit Prozesse gegen öffentlich-rechtliche Sendeanstalten“ halte. Ich werde dort jedoch nicht zugegen sein.
Nun wurde ich mehrfach auf zwei Umstände angesprochen und angeschrieben, die mir zum Zeitpunkt meiner Einladung nicht bekannt waren, nämlich
| - | dass das Generalthema der Tagung „Im Namen der Gerechtigkeit Geschichte und Politik im Würgegriff der Justiz“ laute[1] |
| - | dass auf dem Kongress Erich Priebke mit der Ulrich-von-Hutten-Medaille der GFP ausgezeichnet werde. |
| 1. | Nach meinen Erfahrungen aus mehr als zehnjähriger Berufspraxis befindet sich nicht die „Politik im Würgegriff der Justiz“, sondern viel eher ist die Justiz immer wieder politischen Zumutungen und Erwartungen ausgesetzt. |
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| 2. | Was Herrn Priebke angeht, so war er bekanntlich zunächst durch den Militärgerichtshof in Rom 1995 freigesprochen worden. Erst nach erheblichem Druck ist 1998 die Verurteilung des alten Mannes zustande gekommen. Herr Priebke hat aus meiner Sicht Anspruch auf deutschen diplomatischen Schutz; die Bundesrepublik müsste sich schon aufgrund seines Alters für seine Freilassung verwenden. Dafür spricht auch das damals unbestritten geltende und auf beiden Seiten angewendete kriegsvölkerrechtliche Repressalienrecht. | |
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Eine andere Frage ist die Auszeichnung mit der Hutten-Medaille, die zu allerlei Interpretationen und Fehlinterpretationen Anlass geben wird. Im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen im Italien der Jahre 1943 bis 1945 und danach (siehe das Buch von Giampaolo Pansa, Il sangue dei vinti) fällt mir auf Anhieb nur ein Mann ein, der seine Auszeichnung (posthum, mit der medaglia d'oro al valor militare) unzweifelhaft verdient hat: Der 23-jährige Carabiniere Salvo D'Acquisto nahm im September 1943 wahrheitswidrig die Schuld für die Explosion von Torre di Palidoro auf sich: „Sono stato io.“ Er rettete damit das Leben der zur Erschießung bestimmten Geiseln. Dagegen war es verrückt, Rosario Bentivegna, den Urheber des Attentats in der Via Rasella vom 23. März 1944, 1950 mit der medaglia d’argento al valor militare auszuzeichnen. Denn er hätte es in der Hand gehabt, die fürchterliche Repressalie in den Ardeatinischen Höhlen abzuwenden, wenn er sich zu dem Anschlag bekannt hätte, der neben 33 deutschen Soldaten auch mehrere italienische Zivilisten das Leben gekostet hatte. Aber das Gegenteil war die Absicht der PCI, der Bentivegna angehörte. Glücklich, wer in diese oder vergleichbare Ereignisse nicht verwickelt war! Der Gegenstand eignet sich jedenfalls nicht für plakative Urteile in die eine oder andere Richtung, seien es nun Auszeichnungen, seien es aus sicherem zeitlichen Abstand selbstgerecht ausgesprochene Verdammungen. Mir ist bekannt, dass die Haltung von Erich Priebke in den Prozessen und danach bei vielen Italienern Respekt hervorrief, und ich gehe davon aus, dass die GFP diese Haltung zum Anlass nimmt, ihn mit der Hutten-Medaille auszuzeichnen[2]. Aber für wahrhaft preiswürdig hielte ich doch den Soldaten einer kriegführenden Macht, der bei einer Geiselerschießung (sei ihr auch ein noch so brutaler Anschlag vorausgegangen, mag sie auch vom einst geltenden Kriegsvölkerrecht grundsätzlich gedeckt gewesen sein), gesagt hätte: ohne mich! Es wird den Fall gegeben haben. War doch schon 1889 Bertha von Suttners „Die Waffen nieder!“ erschienen. Und aus Romain Rollands erfolgreicher früher Gandhi-Biographie von 1923 (Rotapfel-Verlag, Zürich) konnte man sich über Wirkung und Methoden von Satyagraha informieren... Ich will damit keinesfalls sagen, dass ich diesem Anspruch genügt hätte. 1944 ist zum Glück verdammt lange her. Aber ähnliche Fragen stellen sich immer wieder sogar in Deutschland, wie der Fall des Majors Pfaff zeigt, der es gewagt hat, die Teilnahme an deutschen Unterstützungshandlungen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg abzulehnen, und der dafür zu Unrecht (vgl. das Urteil des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2005) degradiert worden ist. |