Keine fremden Militärstützpunkte mehr in Deutschland!
Online-Petition zur Änderung des Grundgesetzes nach dem Vorbild der Verfassung Ecuadors
(Oktober 2011)
Der Bundestag möge beschließen: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird ergänzt. Nach Artikel 20 a GG wird folgender neuer Artikel 20 b GG eingefügt:
„Deutschland ist ein Land des Friedens. Weder militärische Stützpunkte fremder Staaten noch ausländische Einrichtungen zu militärischen Zwecken werden erlaubt. Es ist verboten, nationale militärische Stützpunkte an ausländische Streit- oder Sicherheitskräfte zu überlassen.”
Begründung der Petition:
Als Vorbild für die mit dieser Petition angestrebte Grundgesetzänderung dient Artikel 5 der neuen Verfassung Ecuadors, die beim „Referéndum constitucional” vom 28. September 2008 vom Volk mit 63,9 Prozent Ja-Stimmen bei 28,1 Prozent Nein-Stimmen angenommen worden ist. Artikel 5 steht im ersten Kapitel („Fundamentalprinzipien”) der Verfassung Ecuadors und lautet übersetzt:
„Ecuador ist ein Land des Friedens. Weder militärische Stützpunkte fremder Staaten noch ausländische Einrichtungen zu militärischen Zwecken werden erlaubt. Es ist verboten, nationale militärische Stützpunkte an ausländische Streit- oder Sicherheitskräfte zu überlassen.”
Diese Regelung trat in Ecuador am 20. Oktober 2008 in Kraft, als dort noch die 1999 an die USA verpachtete „Manta Air Base” bestand. Im September 2009 verließ der letzte US-Soldat den Stützpunkt, nachdem Ecuador den Pachtvertrag nicht mehr verlängert hatte.
Die Bundesrepublik ist laut dem aktuellen Stützpunktestrukturbericht 2010 des Pentagon der Staat mit den meisten Auslandsstützpunkten der US-Armee (218 Standorte). Hiesige Politiker werben in Washington „für den Erhalt amerikanischer Truppenstandorte” und eine „starke Präsenz der US-Streitkräfte”. Ganz anders ist es inzwischen in Japan (mit 115 Standorten die Nummer 2). Protest formiert sich auch in Italien. Auf besonders starke Ablehnung stoßen die Basen, die die US-Armee in zehn Staaten und Territorien Lateinamerikas und der Karibik unterhält: Aruba, Costa Rica, El Salvador, Honduras, Kolumbien, Kuba, Niederländische Antillen, Paraguay, Peru und Puerto Rico. Nicht nur die Präsidenten der Mitgliedstaaten der „Union Südamerikanischer Nationen” (UNASUR) kritisieren die „nordamerikanischen Militärbasen” und die „Imperialpolitik der Vereinigten Staaten”, sondern auch Bürgerbewegungen demonstrieren auf vielfältige Weise gegen die dort so genannten „Yankee-” oder „Gringo-Stützpunkte”. In der lateinamerikanischen Debatte spielen dabei die Begriffe Souveränität, Demokratie und Würde die zentrale Rolle.
Mit dem angestrebten Artikel 20 b GG würde ein deutscher Sonderweg beendet, der darin zum Ausdruck kommt, dass sich zwei (EUCOM und AFRICOM) der sechs Regionalkommandos der US-Armee, darunter das für Afrika „zuständige”, in Stuttgart befinden. Die in Washington erscheinende Zeitschrift „Foreign Policy? konstatierte im April2011: „Afrikanische Politiker und Bevölkerungen fürchteten die neokoloniale Militarisierung der US-Afrikapolitik so sehr, dass das Pentagon in der Region keinen Staat fand, der bereit gewesen wäre, AFRICOM aufzunehmen. Es musste das AFRICOM-Hauptquartier stattdessen in Stuttgart, Deutschland, ansiedeln.“
Soweit dem durch den angestrebten Artikel 20 b des Grundgesetzes vorgeschriebenen Zustand zunächst noch vertragliche Bindungen entgegenstehen sollten, beinhaltet die neue Bestimmung ein Gebot an alle Staatsorgane auch Länder und Kommunen , auf den verfassungsgemäßen Zustand hinzuwirken.
Anregung für die Diskussion auf https://epetitionen.bundestag.de:
Zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland sind fremde Truppen nicht erforderlich auch nicht aus der Sicht der Bundesregierung, wie die Verkleinerung der Bundeswehr belegt.