| „Münchner Neonazi-Prozess“: |
„So weit darf ein V-Mann nicht gehen“
Wiese und Co. erhalten Zeit zur Abkühlung, nicht aber Didier Magnien
(Mai 2005)
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Schon am 5. April waren vier zur Tatzeit jugendliche Mitglieder der „Schutzgruppe“, des etwa 10 Personen umfassenden inneren Zirkels der „Kameradschaft Süd“, vom „Bayerischen Obersten“ wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Bewährungsstrafen zwischen 16 und 22 Monaten verurteilt worden. Ab da war klar, dass die Richter die „Schutzgruppe“ als terroristische Vereinigung einstufen. Wiese als Rädelsführer drohte damit eine Haftstrafe bis zu 15 Jahren.
Streitpunkt: terroristische Vereinigung?
Die aus dem Ruder laufende Presseberichterstattung („Bild“: „Was gibt’s da zu lachen, du Nazi?“) schien die fünf Richter während des knapp halbjährigen Verfahrens nicht sonderlich zu beeindrucken. Der Besitz von Sprengstoff und der Handel mit Waffen genügten für kräftige Sanktionen mit kurzen Freiheitsstrafen, gar mit Bewährung, war nicht zu rechnen. Ob allerdings der schwerste Vorwurf Bildung einer terroristischen Vereinigung, ein Verbrechen, strafbar nach Paragraph 129a des Strafgesetzbuchs zutrifft, ist Ansichtssache.
Seit seiner Einführung im Jahre 1976 laufen Linksextremisten Sturm gegen den angeblichen „Gesinnungsparagraphen“. Aber auch unter Juristen ist der Tatbestand des 129a umstritten. Der renommierte Strafrechtler Hans Dahs nannte das „Antiterroristen-Gesetz“ schon im Jahr seiner Einführung eine „Niederlage des Rechtsstaats“. Nicht um des Rechtsstaats willen verlangt die PDS die Abschaffung der Vorschrift: Eine Anfrage der PDS-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke im Jahr 2001 erbrachte, dass von 1996 bis 2000 494 Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129 (Bildung krimineller Vereinigungen) und § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) gegen linke Straftäter eingeleitet wurden und nur drei Ermittlungsverfahren gegen rechte. Der heutige grüne Bundestagsabgeordnete Ströbele war 1982 wegen Unterstützung der RAF zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Infantil: Wieses Welt
War der von Wiese „Schutzgruppe“ genannte Zirkel eine Vereinigung, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet waren, Mord, Totschlag oder Völkermord, erpresserischen Menschenraub, Geiselnahmen oder andere besonders gefährliche Straftaten zu begehen? Das Bayerische Oberste Landesgerichte bejahte die Frage, Zwar habe es keine konkreten Anschlagspläne gegeben, auch nicht in Bezug auf die Grundsteinlegung des Jüdischen Gemeindezentrums in München am 9. November 2003. Aber Wiese und seine Kumpanen hätten sich mit dem Ziel zusammengeschlossen, Mord und Totschlag sowie Sprengstoffanschläge zu begehen, wenn auch der Zeitpunkt der Ausführung noch offen war. Die Angeklagten hätten eine „blutige Revolution" angestrebt. „Jeder von ihnen wollte das bestehende politische System der Bundesrepublik Deutschland beseitigen.“ Ziel sei gewesen, einen „nationalsozialistisch geprägten Staat“ einzuführen.
Fakt ist: Die Männer hatten 1,2 Kilogramm TNT in ihrem Besitz. Wie tauglich das Zeug ist, wussten sie nicht genau. Was dann so alles gesprochen wurde, wertete die Verteidigung im Prozess als „dummes Blabla“. Wiese hat Anschlagspläne oder -vorbereitungen abgestritten. Den Sprengstoff habe er verkaufen wollen, um damit seine „späteren politischen Aktivitäten zu finanzieren“. Er habe einen Abnehmer gehabt, dem er er bereits einige alte Pistolen verkauft hatte.
Wieses Welt wirkt infantil: Da ist die Begeisterung für illegale Waffen und Sprengstoff, die Vergabe von Decknamen und die Angewohnheit, „wichtige Informationen“ mit einem blödsinnig anmutenden Code auszutauschen. Daneben trifft man sich zu „Wehrsportübungen“ im Wald, und beschießt sich dort aus „Paintballwaffen“ mit Gelatinekugeln, die mit Lebensmittelfarbe gefüllt sind. Mag sein, dass so jemand auch zu der grotesken Vorstellung in der Lage ist, er könne die Bundesrepublik aus den Angeln hebeln.
V-Mann Magnien Gehirn der Truppe?
Didier Magnien hingegen wusste, was er tat: Der V-Mann des bayerischen „Landesamtes für Verfassungsschutz“, Mitte dreißig, kennt sich in der Szene aus, war Funktionär der französischen Organisationen „Parti Nationaliste Français et Européen“, „Nouvelle Résistance“ und „Unité Radicale“ (2002 verboten). Es fiel ihm nicht schwer, die deutlich jüngeren Mitglieder der „Schutzgruppe“ mit Geschichten und Prahlereien, was er schon alles gemacht habe, einzuwickeln.
Anja Seul, die Rechtsanwältin, die Martin Wiese zunächst vertrat, meinte: „Der V-Mann hat Wiese eine Menge erzählt und beigebracht, was Wiese noch nicht wusste. Und hat insofern nicht nur Wiese inspiriert und geprägt, sondern mittelbar über Wiese selbstverständlich auch diese ganze Gruppierung. Denn Wiese hat alles, was er da neu erfahren hat, postwendend an die Gruppe weitergegeben.“ Unter anderem sprach Magnien von der Möglichkeit, ein Selbstmordattentat durchzuführen: „Wenn ich über den Marienplatz gehe, dann stelle ich mir vor, wie toll es wäre, wenn so ein Ding hochgeht und 2 000 Leute draufgehen.“
Der bayerische Innenminister Günther Beckstein musste in Bezug auf Magnien einräumen: „Zunächst ist es auch nach meinen Informationen richtig, dass er von einem Bumm gesprochen hat ... Man muss sich darüber klar sein, ein V-Mann hat nicht die ethische Klarheit, die ich von einem Kardinal oder einem Bischof erwarte, sondern er ist jemand, der in der Szene mitschwimmt.“
Gerhart Baum, FDP-Bundesinnenminister a.D., urteilte: „M. war in vieler Hinsicht der aktive, der treibende Teil, der Organisator, das Gehirn der Truppe. Und ich meine, so weit darf ein V-Mann nicht gehen.“
Gegen Magnien war nach Wieses Verhaftung ein Verfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Erwerb von Schusswaffen und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eingeleitet worden. Doch rasch beantragte die Bundesanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Magnien habe zwar Beihilfehandlungen gesetzt, aber sein Nutzen sei so überragend gewesen, dass seine Schuld als gering anzusehen sei und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestehe.
In Ermangelung der Fahrerlaubnis keine Revolution?
Schwer belastet wurde Wiese von mehreren Mitgliedern seiner einstigen „Schutzgruppe“, darunter Maetzing und Schulz. Von deren Geständnissen seien sie auch im Rahmen von Absprachen mit Gericht und Staatsanwaltschaft erfolgt wird Wieses Verteidigung kalt erwischt.
Wie weit es jemals zu einem Anschlag gekommen wäre, wird unter anderem fraglich, als Maetzing sagt, man habe auch über die Möglichkeit geredet, dass Wiese vom Motorrad aus eine Handgranate wirft. Der Hauptangeklagte meint daraufhin ganz ernst, er habe doch gar keinen Motorradführerschein. In Ermangelung diesmal nicht der Bahnsteigkarte, wohl aber der Fahrerlaubnis findet frei nach Lenin die Revolution nicht statt?
Was hat die Verteidigung veranlasst, von sich aus ein Strafmaß von „maximal sechs Jahren“ in den Raum zu stellen, während die Staatsanwaltschaft acht Jahre forderte und das Gericht dann punktgenau auf sieben Jahre kam? Ein „Deal“? Offenbar hat Wiese kein Interesse an einer Revision zum BGH. Nach den Reaktionen des Hauptangeklagten und seiner Verteidiger Gerald Aßner und Günther Herzogenrath-Amelung kann man davon ausgehen, dass das Urteil rechtskräftig werden wird. Auch wenn letzterer in Bezug auf den Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung von einem „Fehlurteil“ spricht. Schon der illegale Besitz und Handel von Sprengstoff und Waffen in einem Umfeld sehr junger Leute ist allerdings so gefährlich, dass man es nicht wirklich bedauern kann, dass Wiese und Co. Zeit zur Abkühlung erhalten. Die würde allerdings vermutlich auch Monsieur Magnien und dem ein oder anderen seiner Hintermänner nicht schaden.
Gerhard Frey