Was Schwarz-Rot-Gold bedeutet
Und warum es trotzdem keine Regierungskonsultationen mit Österreich gibt
(Januar 2010)
Deutsches Sängerbundesfest 1928 mit 200.000 Teilnehmern in Wien: Auf der Ehrentribüne Reichstagspräsident Paul Löbe (links, mit Brille), der österreichische Bundeskanzler Prälat Ignaz Seipel (Mitte, im Priestergewand) und der österreichische Bundespräsident Michael Hainisch (mit Vollbart und Hut). Foto: Bundesarchiv, Bild 102-06267, cc-by-sa 3.0 |
„Schwarz-Rot-Gold mit Rücksicht auf Österreich“
Dieser Historiker jüdischer Herkunft war es in erster Linie, der in der Weimarer Nationalversammlung den Ausschlag für die Wahl von Schwarz-Rot-Gold als neue deutsche Reichsflagge gab. Ludo Hartmann damals:
„Der Herr Abgeordnete Koch sprach bei Schwarz-Rot-Gold davon, dass diese Farben mit Rücksicht auf Österreich gewählt werden sollen. Ich glaube, in der Tat sagen zu dürfen, dass mit diesen Farben sich die Erinnerungen an die Ideale verbinden, denen wir in Österreich auch heute noch nachgehen ... Ich darf vielleicht dem Redner von der Rechten, der hier ausführte, dass die schwarz-weiß-rote Flagge die Flagge der Einigung Deutschlands bedeutet, entgegnen, dass das nicht richtig ist oder nur cum grano salis richtig ist, und die Farben, die wir wählen sollen, die Farben Großdeutschlands sind. Dessen Farbe ist einmal Schwarz-Rot-Gold ...“
Die Regierungen in Berlin und Wien hielten die engste Fühlung. Die Außenminister Julius Curtius und Johannes Schober vereinbarten im März 1931 eine deutsch-österreichische Zollunion. Und als Paris diesen Plan im Völkerbund torpedierte, ließ sich Österreich vor dem Ständigen Internationalen Gerichtshof in Den Haag vom Rechtsberater der deutschen Reichsregierung, Professor Erich Kaufmann, vertreten.
Bereits früher war man um deutsch-österreichische Rechtseinheit bemüht gewesen. So führte Österreich 1863 das im Rahmen des Deutschen Bundes erarbeitete Handelsrecht ein (das übrigens noch heute in Liechtenstein unter der Bezeichnung „Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch“ in Kraft steht). Seit 1918 strebte man in Berlin und Wien auf dem Gebiet des Rechts umso mehr nach Angleichung, nicht lediglich Annäherung. Dementsprechend fand der Deutsche Juristentag 1928 in Salzburg statt wie schon 1862 in Wien, 1876 in Salzburg, 1904 in Innsbruck und 1912 in Wien.
An der Spitze Paul Löbe, SPD
Der überparteiliche Österreichisch-deutsche Volksbund, der die größtmögliche Einheit auf den Gebieten des Rechts, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Kultur anstrebte, nahm seinen Sitz in schöner Gleichberechtigung in Berlin und Wien. Sein Vorsitzender war von 1922 1933 der sozialdemokratische Reichstagspräsident und spätere Alterspräsident des Deutschen Bundestages, Paul Löbe.
Im Gedenkbuch der Reichsregierung zum 10. Verfassungstag am 11. August 1929 schrieb Löbe:
![]() Frucht deutsch-österreichischer Regierungsbesprechungen: Das Protokoll vom 19. März 1931 über die geplante Zollunion beider Staaten. Das Projekt wurde noch im selben Jahr auf Betreiben insbesondere Frankreichs vom Ständigen Internationalen Gerichtshof mit acht gegen sieben Richterstimmen für unzulässig erklärt eine folgenschwere Niederlage für die deutsche Demokratie. |
„Noch weniger liegt es in der Macht der Gegner, es zu hintertreiben, dass ein wachsender Prozentsatz deutscher Studenten sich an österreichischen Hochschulen einschreiben lässt und umgekehrt. Ganz besonders verdient hier die Universität Innsbruck hervorgehoben zu werden, die ihre Blüte dem starken Zuzuge reichsdeutscher Studenten zu danken hat.“
Nur Gedankenlosigkeit?
Und heute? Dass es nicht einmal mehr deutsch-österreichische Regierungskonsultationen gibt, erscheint wie ein gewiss ein hartes Wort Verrat an Schwarz-Rot-Gold und den damit verbundenen Idealen. Siehe Ludo Hartmanns eingangs zitierte Worte. Oder sollte es nur Gedanken- beziehungsweise Geschichtslosigkeit sein? Das machte die Sache kaum besser.
Gerhard Frey