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Was Schwarz-Rot-Gold bedeutet

Und warum es trotzdem keine Regierungskonsultationen mit Österreich gibt

(Januar 2010)


Deutsches Sängerbundesfest 1928 mit 200.000 Teilnehmern in Wien: Auf der Ehrentribüne Reichstagspräsident Paul Löbe (links, mit Brille), der österreichische Bundeskanzler Prälat Ignaz Seipel (Mitte, im Priestergewand) und der österreichische Bundespräsident Michael Hainisch (mit Vollbart und Hut).
Foto: Bundesarchiv, Bild 102-06267, cc-by-sa 3.0
Regelmäßig finden deutsch-russische, deutsch-spanische, deutsch-italienische deutsch-polnische und seit 2008 auch deutsch-israelische Regierungskonsultationen statt. Und es gibt den etwa halbjährlich zusammentretenden deutsch-französischen Ministerrat. Während sich die Kabinette dieser Staaten treffen, gibt es keine deutsch-österreichischen Regierungskonsultationen. Das ist umso befremdlicher, als die erste deutsche Republik (1918–1933) von Anbeginn den engsten Austausch gerade mit Österreich suchte. Schon dem Staats- und Verfassungsausschuss der Weimarer Nationalversammlung gehörte 1919 als beratendes Mitglied ein Österreicher an, Professor Ludo Hartmann (1865–1924).

„Schwarz-Rot-Gold mit Rücksicht auf Österreich“

Dieser Historiker jüdischer Herkunft war es in erster Linie, der in der Weimarer Nationalversammlung den Ausschlag für die Wahl von Schwarz-Rot-Gold als neue deutsche Reichsflagge gab. Ludo Hartmann damals:

„Der Herr Abgeordnete Koch sprach bei Schwarz-Rot-Gold davon, dass diese Farben mit Rücksicht auf Österreich gewählt werden sollen. Ich glaube, in der Tat sagen zu dürfen, dass mit diesen Farben sich die Erinnerungen an die Ideale verbinden, denen wir in Österreich auch heute noch nachgehen ... Ich darf vielleicht dem Redner von der Rechten, der hier ausführte, dass die schwarz-weiß-rote Flagge die Flagge der Einigung Deutschlands bedeutet, entgegnen, dass das nicht richtig ist oder nur cum grano salis richtig ist, und die Farben, die wir wählen sollen, die Farben Großdeutschlands sind. Dessen Farbe ist einmal Schwarz-Rot-Gold ...“

Die Regierungen in Berlin und Wien hielten die engste Fühlung. Die Außenminister Julius Curtius und Johannes Schober vereinbarten im März 1931 eine deutsch-österreichische Zollunion. Und als Paris diesen Plan im Völkerbund torpedierte, ließ sich Österreich vor dem Ständigen Internationalen Gerichtshof in Den Haag vom Rechtsberater der deutschen Reichsregierung, Professor Erich Kaufmann, vertreten.

Bereits früher war man um deutsch-österreichische Rechtseinheit bemüht gewesen. So führte Österreich 1863 das im Rahmen des Deutschen Bundes erarbeitete Handelsrecht ein (das übrigens noch heute in Liechtenstein unter der Bezeichnung „Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch“ in Kraft steht). Seit 1918 strebte man in Berlin und Wien auf dem Gebiet des Rechts umso mehr nach Angleichung, nicht lediglich Annäherung. Dementsprechend fand der Deutsche Juristentag 1928 in Salzburg statt – wie schon 1862 in Wien, 1876 in Salzburg, 1904 in Innsbruck und 1912 in Wien.

An der Spitze Paul Löbe, SPD

Der überparteiliche Österreichisch-deutsche Volksbund, der die größtmögliche Einheit auf den Gebieten des Rechts, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Kultur anstrebte, nahm seinen Sitz in schöner Gleichberechtigung in Berlin und Wien. Sein Vorsitzender war von 1922 – 1933 der sozialdemokratische Reichstagspräsident und spätere Alterspräsident des Deutschen Bundestages, Paul Löbe.

Im Gedenkbuch der Reichsregierung zum 10. Verfassungstag am 11. August 1929 schrieb Löbe:


Frucht deutsch-österreichischer Regierungsbesprechungen: Das Protokoll vom 19. März 1931 über die geplante Zollunion beider Staaten. Das Projekt wurde noch im selben Jahr auf Betreiben insbesondere Frankreichs vom Ständigen Internationalen Gerichtshof mit acht gegen sieben Richterstimmen für unzulässig erklärt – eine folgenschwere Niederlage für die deutsche Demokratie.
„Über tausend Jahre lang hat Österreich, die Ostmark Deutschlands, in staatlicher Verbindung mit dem Deutschen Reich gestanden, seit dem [sic] 6. Jahrhundert christlicher Zeitrechnung die Bajuwaren das Donaubecken bis zur Talenge zwischen den Alpen und den Karpathenausläufern besiedelten. Zweimal hat dieser deutsche Stamm, ebenso deutsch als Schwaben und Sachsen, Alemannen und Preußen, das Vordringen tatarischer und mongolischer Heere in die mitteleuropäische Tiefebene aufgehalten und so die Schutzwehr für Gesamtdeutschland gebildet, zu dessen östlichstem Gebiet die Ostmark zählte. Auch nach dem Verfall des alten Reiches durch die Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II. im Jahre 1806 übernahm Österreich 1815 wieder den Vorsitz im Deutschen Bund, und die Frankfurter Nationalversammlung 1848 sah österreichische Abgeordnete als selbstverständliche Vertreter dieses Teiles Deutschlands. Erst das Jahr 1866 leitete die verhältnismäßig kurze, nur 50 Jahre dauernde völlige staatsrechtliche Trennung ein, die allein der Rivalität der beiden Dynastien geschuldet war …“

Jenes Gedenkbuch von 1929 – es ist ein Denkmal demokratisch-durchgeistigter Redlichkeit – enthält auch den Beitrag „Österreich und Deutschland“ des liberalen und parteilosen österreichischen Bundespräsidenten der Jahre 1920 bis 1928, Michael Hainisch, in dem es heißt:

„Noch weniger liegt es in der Macht der Gegner, es zu hintertreiben, dass ein wachsender Prozentsatz deutscher Studenten sich an österreichischen Hochschulen einschreiben lässt und umgekehrt. Ganz besonders verdient hier die Universität Innsbruck hervorgehoben zu werden, die ihre Blüte dem starken Zuzuge reichsdeutscher Studenten zu danken hat.“

Nur Gedankenlosigkeit?

Und heute? Dass es nicht einmal mehr deutsch-österreichische Regierungskonsultationen gibt, erscheint wie ein – gewiss ein hartes Wort – Verrat an Schwarz-Rot-Gold und den damit verbundenen Idealen. Siehe Ludo Hartmanns eingangs zitierte Worte. Oder sollte es nur Gedanken- beziehungsweise Geschichtslosigkeit sein? Das machte die Sache kaum besser.

Gerhard Frey