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Wie viele Kachelmänner sitzen noch?
Prominente haben’s schwer. Das meint Spiegel-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen am Fall des TV-Meteorologen Jörg Kachelmann erkennen zu können. Ihre These: „Was die Justiz ihm in den vergangenen Monaten zugemutet hat, hat vor allem mit seiner Bekanntheit zu tun.“
Aber wäre Kachelmann als Otto Normalverdächtiger besser dran gewesen? Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate spricht in einem Fachaufsatz von „einem tiefen Riss, manchmal gar einem Abgrund“ zwischen den Grundrechten auf dem Papier und den Grundrechten in der Strafrechtspraxis:
„Immer wieder werden Durchsuchungen vollzogen, Haftbefehle erlassen und vollstreckt, wird Vermögen arretiert, ohne dass der Tatverdacht bereits einen Grad an Verdichtung erreicht hätte, der all das rechtfertigen würde. Hierbei wird häufig sogar vergessen, zumindest die äußere Optik rechtsstaatlichen Prozedierens einzuhalten.“
Und der Münchner Strafverteidiger Wolf-Thilo von Trotha meint:
„Nicht immer treten Gerichte so genau wie jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe in Kachelmanns Fall in die subtile Unterscheidung ein, ob nur der für die Eröffnung des Hauptverfahrens genügende ,hinreichende’ Tatverdacht oder auch der für die Untersuchungshaft erforderliche ,dringende’ Tatverdacht vorliegt.”
Auch die Haftdauer ist nicht ungewöhnlich. Kachelmann wurde am 20. März 2010 festgenommen. Er saß damit bis zu seiner Freilassung am Donnerstag (29. Juli 2010) vergangener Woche gut vier Monate in U-Haft, also noch kein halbes Jahr. Erst dann nämlich, bestimmt die Strafprozessordnung, darf die Untersuchungshaft „nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen“.
Sicher ist, dass finanziell gut gestellte Beschuldigte bessere Karten haben. Natürlich kann sich auch ein vom Gericht bestellter Pflichtverteidiger wie ein Wahlverteidiger engagieren. Das ist aber eher die Ausnahme. Und spätestens wenn es darum geht, Gutachten in Auftrag zu geben, spielt es eine Rolle, ob der Beschuldigte Geld hat oder nicht.
Strafverteidiger beklagen Fälle, in denen Staatsanwaltschaften dem Ermittlungsrichter Beschlussentwürfe unterschriftsreif schon mit dem Briefkopf des Amtsgerichts vorlegen. Ebenfalls für nicht glücklich halten es viele, dass Richter in der Probezeit regelmäßig in die staatsanwaltliche Laufbahn wechseln müssen. Dadurch könne eine zu große Nähe entstehen.
Dass es immerhin einen „Grundstrom rechtsstaatlicher Denkungsart“ gebe, ist laut Verteidiger Strate vor allem einer Institution zu verdanken: dem Bundesverfassungsgericht.